Bestattungskosten: Wer zahlt, wenn nichts vorbereitet wurde?
Für viele Familien wird der Todesfall eines Angehörigen nicht nur zur emotionalen, sondern innerhalb weniger Tage auch zur finanziellen Belastung. Ein Überblick, warum das so ist und welche Wege es zur Vorsorge gibt.
Eine Kostenfrage, die viele Familien völlig unvorbereitet trifft
Eine Beerdigung schlägt in Deutschland heute rasch mit 7.000 bis 15.000 Euro zu Buche.1 Was dabei oft übersehen wird: Diese Summe ist in der Regel kurzfristig fällig, und die Leistungen, mit denen viele rechnen, decken sie meist nicht ab.
Hinzu kommt, dass Bestattungen spürbar teurer geworden sind. Auswertungen von Zahlen des Statistischen Bundesamts deuten darauf hin, dass die Preise innerhalb von rund fünf Jahren um etwa ein Fünftel gestiegen sind.7 Vor allem seit 2021 gab es mehrere Sprünge, getrieben durch höhere Friedhofsgebühren, gestiegene Energie- und Personalkosten sowie teurere Materialien wie Särge und Grabsteine.8
Für viele Familien kommt diese Belastung völlig unerwartet. Neben Trauer und Organisation landen oft schon nach wenigen Tagen hohe Rechnungen auf dem Tisch.
Womit man bei einer Beerdigung rechnen sollte
Beispielhafte Aufstellung der Bestattungskosten
Hinweis: Je nach Region und Einzelfall können die Kosten deutlich abweichen. Es handelt sich um beispielhafte Richtwerte.
Warum Angehörige oft schon nach wenigen Tagen zahlen müssen
Wer Bestattungskosten tragen muss, hängt vom Einzelfall ab. Häufig sind Erbinnen und Erben verantwortlich; je nach Bundesland können auch bestattungspflichtige Angehörige herangezogen werden.
Da Rechnungen von Bestattern, Friedhöfen und weiteren Dienstleistern oft zeitnah anfallen, geraten Hinterbliebene in einer ohnehin belastenden Situation schnell unter finanziellen Druck.
Warum es das gesetzliche Sterbegeld nicht mehr gibt
Bis zum Jahr 2004 zahlte die gesetzliche Krankenkasse Hinterbliebenen ein sogenanntes Sterbegeld, das einen Teil der damals noch niedrigeren Bestattungskosten auffing.3 Mit einer Gesetzesänderung wurde diese Leistung gestrichen.
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Bis 2004
Die gesetzliche Krankenversicherung leistete ein pauschales Sterbegeld, das die Bestattung spürbar mitfinanzierte.
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Ab 2004
Das gesetzliche Sterbegeld entfällt vollständig. Seither tragen Angehörige die Kosten in aller Regel selbst.4
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Heute
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt die erforderlichen Bestattungskosten übernehmen, wenn es den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen.5
Während die Kosten also steigen, ist die frühere staatliche Unterstützung weggefallen. Genau deshalb beschäftigen sich viele Menschen frühzeitig mit einer eigenen Vorsorge.
Wie manche Familien ihre Angehörigen finanziell entlasten wollen
Um genau diese kurzfristige Belastung von den Hinterbliebenen fernzuhalten, entscheiden sich viele Menschen für eine private Sterbegeldvorsorge.
Anbieter wie die ERGO ermöglichen dabei eine unkomplizierte Absicherung der Bestattungskosten, mit unterschiedlichen monatlichen Beiträgen je nach Alter und gewünschter Leistung.6 Die ERGO ist ein etablierter Versicherer in Deutschland. Welche Leistungen im Einzelnen gelten, richtet sich immer nach dem gewählten Tarif.
Eine solche private Sterbegeldvorsorge kann mehrere Vorteile bieten*:
Mögliche Vorteile im Überblick
- ✓ Versicherungssumme je nach Tarif bis zu 20.000 Euro möglich
- ✓ Verwendung der Auszahlung im Rahmen der Tarifbedingungen frei wählbar
- ✓ Je nach Tarif häufig ohne vorherige Gesundheitsprüfung
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*Die beschriebenen Leistungen richten sich stets nach dem abgeschlossenen Tarif des jeweiligen Anbieters und können abweichen.